Allgemeine Platzordnung – Ahoi Camp Darß

Auf dem gesamten Gelände des Ahoi Camp Darß gelten die Campingplatzverordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie die Verordnung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Mehr dazu unter:
🔗 Campingplatzverordnung MV
🔗 Nationalparkverordnung Vorpommersche Boddenlandschaft (PDF)

1. Zufahrt

Das Camp ist für Gäste zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr über eine Schranke zugänglich. Die Öffnung erfolgt mit einem persönlichen PIN-Code, der automatisch mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird. Der Code ist der Buchung zugeordnet und kann am Bedienterminal an der Schranke für Ein- und Ausfahrt eingegeben werden. Eine Durchfahrt außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich – auch nicht für Tagesgäste. Für Dauercamper gibt es eine gesonderte Regelung.

2. An- und Abreise

Anreisen sind grundsätzlich ab 14:00 Uhr möglich. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. Ausgenommen sind davon die optionalen Early-Check-In bzw. Late-Check-Out Buchungen. Gäste, die den Schleppservice in Anspruch nehmen, sprechen bitte die An- und Abreise an der Rezeption individuell ab – hier kann es abweichende Zeiten aufgrund der Kapazitäten geben.

3. Anreise nach Rezeptionsschluss

Auch nach Rezeptionsschluss ist eine Anreise – bis auf Ausnahme der Wohnwagen, die an den Strand geschleppt werden müssen – bis 22:00 Uhr möglich. Voraussetzung ist eine gültige Buchung. Nach erfolgreicher Buchung erfolgt die Einfahrt über den PIN-Code, der gemeinsam mit der Buchungsbestätigung versendet wird.

4. Befahren & Parken

Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO sowie Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) – bitte besonders vorsichtig fahren, da viele Kinder unterwegs sind. Auf der Straße zwischen Hauptschranke und Parkplatz 3 gilt davon abweichend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Fahrzeuge dürfen nur auf dem gebuchten Stellplatz oder den ausgewiesenen Parkflächen innerhalb des Geländes abgestellt werden.

5. Nutzung des Stellplatzes

Es können pro Buchung maximal 8 Personen (inkl. Babys, Kinder, Erwachsene) pro Stellplatz angemeldet werden. Abhängig von der Stellplatzgröße gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wohneinheiten und Fahrzeuge zu kombinieren. Grundsätzlich darf nur ein motorisiertes Fahrzeug (zzgl. Anhänger/Wohnwagen) pro Stellplatz abgestellt werden. Auch in einem Zugfahrzeug darf übernachtet werden, sofern die geltenden Brandschutzabstände (siehe Punkt 6) eingehalten werden.
Die Maximallänge von allen Fahrzeugen oder Wohnwagen (ohne Zugfahrzeug, inkl. Deichsel) ist auf max. 9 Meter begrenzt, sofern die Stellplatzgröße dies auch erlaubt. Es ist nicht möglich, nebeneinander liegende Stellplätze zu buchen, um darauf größere Fahrzeuge oder Gespanne abzustellen. Bei einer Überschreitung dieser Vorgaben muss damit gerechnet werden, dass die Buchung ohne Rückerstattung der Kosten storniert wird.

6. Brandschutzabstände

Beim Aufstellen der Wohneinheit (dazu zählen Zelte, Wohnwagen,Wohnmobile, Campervans inkl. Vorzelte) muss ein 1,0 m‑Grenzabstand zur Stellplatzgrenze eingehalten werden. Markisen zählen dabei nicht zur Wohneinheit und sind daher von der Berechnung ausgenommen.
In den nicht parzellierten Dünenarealen (Zelte) gilt ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen benachbarten Zelten.

Zu Straßen und Wegen muss ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Ausgenommen davon sind alle Fahrzeuge bis 5,3 m. Diese dürfen – bei Nutzung als reines Zugfahrzeug – auch direkt an die Grundstücksgrenzen gestellt werden, diese aber keinesfalls überschreiten.
Bei Nichteinhaltung der Brandschutzabstände müssen die Wohneinheiten ggf. neu platziert oder ein Ausweichplatz bezogen werden, sofern verfügbar.

7. Platzruhe

Die Ruhezeit auf dem Platz ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. In dieser Zeit sind Musik und laute Unterhaltungen untersagt, so dass die Nachbarn ungestört sind. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Ruhezeiten kann ein Platzverweis erfolgen. Auch im Strandbereich, direkt vor dem Campingplatz, bitten wir um Rücksichtnahme und entsprechende Einhaltung dieser Zeiten.

8. Besucher

Übernachtungsgäste von touristischen oder dauerhaften Campern sind anzumelden und kostenpflichtig. Eine Platznutzung Dritter ausschließlich zu sportlichen Aktivitäten ist nicht gestattet. Wir behalten uns vor, die Besucherzahlen gemäß unseres Kontingents einzuschränken.

9. Ordnung, Sauberkeit & Nachhaltigkeit

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Ahoi Camp Darß liegt im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft – entsprechend gelten hier besondere Schutzvorgaben für Natur und Umwelt. Wir bitten daher um einen besonders sorgfältigen Umgang mit natürlichen Ressourcen wie Wasser und Strom. Müll ist getrennt in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Restmüll, Flaschen und Kompost bitte vor der Abreise vollständig vom Stellplatz entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Bitte keine Müllbeutel außerhalb der Wohneinheiten anbringen, damit dort nachts keine Tiere (bspw. Füchse und Vögel) angelockt werden.

10. Badezone/Wassersport/Strandnutzung

Während der Badesaison ist eine DLRG-überwachte Badezone mit Bojen markiert. Innerhalb dieser Zone ist jeglicher Bootsverkehr untersagt. Das Abstellen und Betreiben von motorbetriebenen Wasserfahrzeugen einschließlich Jet-Skis ist ebenfalls nicht zulässig. Kitesurfen ist entgegen anderer Wassersportarten wie z.B. Windsurfen, Wing-Foilen, SUPs nicht erlaubt.

11. Boote & Jet-Skis

Das Abstellen von Booten mit Motor und Segelbooten am Strand ist untersagt. Das Zuwasserlassen von Booten mit Motor oder Jet-Skis über das Ahoi Camp Darß ist untersagt, Boote ohne Motor (z.B. Segelboot, Katamaran, Schlauchboot, Kajak, Kanu etc.) hingegen dürfen genutzt werden und müssen nach Benutzung auf dem eigenen Standplatz abgestellt werden.

12. FKK-freundliche Bereiche

In den Bereichen B, C, G, H sowie auf der westlichen Seite des Areals F ist das textilfreie Campen und Baden erlaubt. Auch bekleidetes Campen ist dort möglich. Es wird aber um gegenseitige Rücksichtnahme und respektvolles Miteinander gebeten, da beide Formen der Bekleidung und des Badens in diesen Arealen parallel möglich sind.

13. Sanitäranlagen

Bitte ausschließlich das bereitgestellte Toilettenpapier verwenden. Hygieneprodukte wie Feuchttücher, Tampons oder Binden gehören in die dafür vorgesehenen Behälter – andernfalls kann es zu Störungen der Kläranlagen kommen. Hunde sind vor dem Gebäude an den dafür vorgesehenen Haken anzuleinen und dürfen nicht mit in die Sanitärgebäude geführt werden.

14. Abwasser

Grauwasser sowie Inhalte der Chemietoilette sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen (z. B. am Waschhaus 1 am Camper-Stellplatz) zu entleeren. Bitte kein Schmutzwasser auf dem Stellplatzboden versickern lassen oder in umliegende Gewässer gelangen lassen. Bitte darauf achten, dass keine Gegenstände in den Abfluss gelangen.

15. Haustiere

Haustiere sind kostenpflichtig anzumelden und zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Arealen A, B, C sowie in der Kategorie „Wald“ gestattet. Die Sanitäranlagen, der Spielplatz sowie die allgemeine Badezone sind für Haustiere nicht zugänglich. Auch auf dem angemieteten Stellplatz ist das Tier anzuleinen, sodass die Stellplatzgrenzen eingehalten werden. Es sind maximal zwei Haustiere pro Buchung und Standplatz zulässig.

16. Grillen & offenes Feuer

Gemäß der geltenden Nationalparkverordnung ist das Grillen mit Holzkohle, die Verwendung von Einweggrills sowie offenes Feuer auf dem gesamten Campinggelände und den angrenzenden Wäldern streng verboten. Erlaubt sind ausschließlich Elektro- oder Gasgrills. Die jeweils geltende Waldbrand-Gefahrenstufe ist unabhängig davon immer zu beachten.

17. Spielplätze

Die Nutzung der Spielplätze, Indoor-Spielhäuser und Minigolfanlage erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich.

18. Erdarbeiten/Windschutz/Zelte

Ein Windschutz muss einen wertigen Gesamteindruck vermitteln, ins Umfeld passen und darf max. 9 qm des Standplatzes nach 2 Seiten umfassen. Er darf nur bei Wind (ab 10 kn, Windstärke 4) aufgebaut werden und soll nicht als Sichtschutz dienen. Er darf nicht brennbar sein und eine Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschreiten. Bodenhülsen für den Windschutz dürfen an mehreren Stellen verankert werden, damit der Schutz je nach Windrichtung und ‑stärke dann entsprechend aufgebaut werden kann. Alle Arbeiten (z. B. auch Auf- und Abbauarbeiten) liegen in Eigenverantwortung des Gastes. Hilfestellung durch das Platzpersonal wird nicht geleistet.
Wer seinen Windschutz in der Erde verankern möchte, darf die Erdanker nicht tiefer als 0,3 m in den Boden schlagen. In den tieferen Bereichen können sich Leitungen befinden, die dadurch beschädigt werden könnten. Es wird gebeten, im Sinne der darunterliegenden Bodenflächen, einer naturverträglichen Gestaltung sowie einer Förderung der Artenvielfalt, keine Plastikfolien unter den (Vor-) Zelten einzusetzen.
Für Dauercamper gibt es eine gesonderte Regelung der o.g. Auflagen.

19. Drohnen

Das Fliegen von Drohnen ist auf dem gesamten Campgelände streng verboten – auch am Strand. Ausnahmen bedürfen einer behördlichen Genehmigung und der Zustimmung der Camp-Leitung. Zuwiderhandlungen können rechtlich verfolgt werden.

🗓 Stand: 15.05.2025